Laut Situationsplan 1:200 vom 5. August 2024 plant die Beschwerdegegnerin einen ca. 2.5 m breiten, gepflasterten Zugang zu den Reiheneinfamilienhäusern in 3.5 m Entfernung zur Grenze der Parzelle Nr. R.________. Westlich des Zugangs ist eine ca. 3.5 m breite befestigte Fläche mit Rasengittersteinen vorgesehen, östlich eine solche von ca. 2.5 m Breite.53 Die westliche Fläche mit Rasengittersteinen befindet sich vollumfänglich auf dem gemäss dem Überbauungsplan vorgesehenen Bereich für die private Zufahrt / Hauszugang. Der gepflasterte Zugang und die östliche Fläche mit Rasengittersteinen befinden sich (teilweise) im Gartenbereich. Dies ist jedoch nicht zu beanstanden.