Umgebung vom 27. März 2023, bewilligt mit dem angefochtenen Entscheid, befand sich der Zugang zu den Reiheneinfamilienhäusern an der gleichen Stelle wie auf den Projektänderungsplänen vom 6. Mai 2024 bzw. vom 5. August 2024. Mit Blick auf die nachfolgenden Ausführungen kann dies jedoch offen bleiben, da sich die Rüge der Beschwerdeführerin ohnehin als unbegründet erweist.