c) Mit der Projektänderung vom 5. August 2024 (bzw. 6. Mai 2024) verzichtet die Beschwerdegegnerin auf die vier Parkplätze und den Wendeplatz südlich des Reiheneinfamilienhauses A. Südlich des Reiheneinfamilienhauses B sieht sie nur noch sieben Parkplätze an dem gemäss dem Überbauungsplan vorgesehenen Ort vor. In ihrer Stellungnahme vom 25. Juni 2024 bringt die Gemeinde vor, die in der Projektänderung geplanten sieben Parkfelder lägen innerhalb der vorgeschriebenen Bandbreite und seien somit bewilligungsfähig.