Dagegen brachten die Beschwerdeführenden in ihrer Beschwerde zusammengefasst vor, Art. 3 Bst. a und b UeV würden im Überbauungsplan die Erschliessung für Fahrzeuge und Fussgänger von der Mühlematt her sowie die Parkierung verbindlich regeln. Wenn ein allfälliger 47 BVE 110/2006/146 vom 3. April 2007 E. II.4. 48 Michel Daum, a.a.O., Art. 21 N. 22 49 Im Register 4 der Vorakten 20/43 BVD 110/2023/182