Die Gemeinde erklärt in ihrer Stellungnahme vom 22. Dezember 2023, der Plan «Hangschnitt Gebäude B» zeige lediglich, dass an diesem Punkt in der Fassade das Untergeschoss um mehr als 1.5 m aus dem Terrain rage. Über den Durchschnitt aller Fassaden sage diese Darstellung nichts aus. In der Beilage Nr. 5 zum Baugesuch «Berechnung Untergeschoss» seien alle Fassadenteile des Untergeschosses über Terrain rot dargestellt und die Fläche in m2 angegeben. Ebenfalls vermasst seien die Fassadenlängen des Untergeschosses. Die Westansicht des Gebäudes B enthalte keine Fassadenteile des Untergeschosses.