a) Die Reiheneinfamilienhäuser A und B weisen gemäss Bezeichnung in den Projektänderungsplänen vom 5. August 2024 ein Untergeschoss, ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss und ein Attikageschoss auf. Hinsichtlich des «Untergeschosses» ist umstritten, ob es sich um ein Vollgeschoss handelt.