Die ZPP Nr. 6 «Riedli» bezweckt die Freihaltung der oberen Hangpartie (neben Mühleweiher) mittels Baulandumlegung, die Regelung der Erschliessung via Mühlemattweg und eine landschaftsschonende Ueberbauungskonzeption (Siedlungsrand). Art und Mass der Nutzung richten sich nach den Bestimmungen der Zone W2. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe 2 gemäss Art. 43 LSV (siehe Anhang IV).