Begründung der Änderung: Seit der Genehmigung hat es sich gezeigt, dass die Nachfrage nach Bauland für verdichtetes Bauen an der guten Wohnlage eher gering ist, dagegen eine Nachfrage nach Bauland für grössere, freistehende Einfamilienhäuser besteht. Die Überbauungsordnung wird nun dahingehend abgeändert, dass die Erstellung einer grösseren Einzelbaute in einem entsprechenden Baufeld möglich ist. Art und Mass der Nutzung werden nicht verändert bzw. erhöht.