f) Die Überbauungsvorschriften enthalten keine Bestimmungen zur Gebäudelänge. Die Gebäudelänge innerhalb der ZPP X «Riedli» richtet sich dementsprechend nach den Art. 21-2 Abs. 1 BR zur Wohnzone W2 (vgl. Art. 31-11 Abs. 2 BR sowie Art. 2 UeV). In der Wohnzone W2 gilt eine Gebäudelänge von 30 m (Art. 21-2 Abs. 1 BR). Beide Reiheneinfamilienhäuser sind auf dem Situationsplan 1:200 vom 5. August 2024 mit einer Gebäudelänge von 18 m und einer Gebäudebreite von 14 m vermasst (unter Berücksichtigung der Balkone, aber ohne Berücksichtigung des Untergeschosses).