Die verbundenen Untergeschosse würden aus den beiden Gebäuden A und B nicht ein einziges Gebäude machen. Mit ihren Schlussbemerkungen vom 9. September 2024 ergänzt die Gemeinde, die Verkleinerung des Unterschosses mit der Projektänderung vom 5. August 2024 unterstreiche die Trennung der beiden Reiheneinfamilienhäuser.