Die Gemeinde führt in ihrer Stellungnahme vom 22. Dezember 2023 aus, die Überbauungsordnung ZPP X «Riedli» regle die Bebauung mittels Baufelder. Für das Baufeld 1 seien zwei Baukörper mit einem Abstand zueinander von mindestens 3.0 m vorgeschrieben. Das Bauprojekt halte die Lage in den Baufeldern wie auch den minimalen Abstand der Baukörper mit 4.5 m ein. In ihrer Stellungnahme vom 25. Juni 2024 ergänzt die Gemeinde, es handle sich um zwei Hauptbaukörper, die in einem Abstand von 4.5 m zueinander stünden. Das Untergeschoss von beiden Gebäuden rage über die Gebäudelinie hinaus, wodurch die Untergeschosse mit der gemeinsamen Heizung miteinander verbunden würden.