Aus der Telefonnotiz der Gemeinde vom 25. Oktober 2022 folgt lediglich, dass die dritte Einsprecherpartei die Gemeinde informierte, einen Anruf des Rechtsvertreters der Beschwerdeführenden erhalten zu haben, demnach keine Verhandlung stattfinde.25 Was genau der Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden gegenüber der dritten Einsprecherpartei kommuniziert hat, lässt sich der Telefonnotiz der Gemeinde nicht entnehmen. Vielmehr handelt es sich nur um eine Telefonnotiz vom Hörensagen. Sodann ist der dritten Einsprachepartei und / oder der Beschwerdegegnerin kein Nachteil erwachsen.