Mit E-Mail vom 23. Oktober 2022 hatte der Rechtsvertreter der Beschwerdeführenden der Gemeinde mitgeteilt, an der Einigungsverhandlung vom 25. Oktober 2022 nicht teilnehmen zu wollen. Aus Sicht der Einsprechenden mache die Einigungsverhandlung derzeit keinen Sinn, da sie über das definitive Bauprojekt noch keine Kenntnisse hätten und sich deshalb nicht vorbereiten könnten.24 Aus der Telefonnotiz der Gemeinde vom 25. Oktober 2022 folgt lediglich, dass die dritte Einsprecherpartei die Gemeinde informierte, einen Anruf des Rechtsvertreters der Beschwerdeführenden erhalten zu haben, demnach keine Verhandlung stattfinde.25