Dies erscheint sinnvoll. Die Plantitel werden von Amtes wegen wie folgt ergänzt: - Ansicht auf Höhe des Erdgeschosses - Ansicht auf Höhe der Parkplätze bzw. des B.________wegs e) Mit Schlussbemerkungen vom 9. September 2024 erklärt die Gemeinde sinngemäss, im Plan Südfassade (Ansicht auf Höhe des Erdgeschosses) vom 5. August 2024 sei zwischen den Reiheneinfamilienhäusern eine Terrainerhöhung ersichtlich, die nicht nachvollziehbar sei. Es sei von einem Darstellungsfehler auszugehen. Sie empfehle, den Plan anzupassen.