d) Die Beschwerdegegnerin reichte mit der Projektänderung vom 5. August 2024 zwei Pläne mit dem Titel «Südfassade» ein. Ein Plan zeigt die Ansicht auf Höhe des Erdgeschosses und ein Plan diejenige auf Höhe der Parkplätze bzw. des B.________wegs. Dementsprechend wurden die beiden gleich betitelten Pläne in Ziff. 1 der Instruktionsverfügung vom 23. August 2024 separat aufgelistet und mit einer Klammerbemerkung zur jeweiligen Ansicht ergänzt. Die Gemeinde beantragt in ihren Schlussbemerkungen vom 9. September 2024, da zwei gleichlautende Projektpläne vorlägen, könne dies Missverständnisse provozieren. Sie empfehle eine Ergänzung im Plantitel. Dies erscheint sinnvoll.