Es handelt sich hierbei insgesamt um geringfügige Änderungen. Die Reiheneinfamilienhäuser A und B, die Erschliessung und die weitere Umgebungsgestaltung bleiben darüber hinaus gleich. Die Änderungen führen nicht dazu, dass öffentliche Interessen zusätzlich betroffen sind. Ebenso wenig werden Dritte dadurch neu betroffen. Die Projektänderungspläne vom 5. August 2024 haben die mit Gesamtentscheid vom 27. Oktober 2023 bewilligten Pläne ersetzt. Ge- 17 Situationsplan 1:500 (undatiert, mit Stempel der BVD vom 13. August 2024), Plan Untergeschoss vom 5. August