Neu sieht sie eine bepflanzte Böschung, eine Gräserwiese, eine kurze Betonstützmauer mit Geländer, Veränderungen bei den Fenstern der Wohneinheit A3 im Erd- und Obergeschoss und bei den Fenstern im Untergeschoss der Wohneinheit B3, Grundrissanpassungen bei den Attikageschossen, eine Verkleinerung des Untergeschosses und damit einhergehend eine Anpassung der Kanalisation vor und sie verzichtet auf die Zugangstreppe zwischen den beiden Reiheneinfamilienhäusern zum Heizungsraum im Untergeschoss sowie die Oblichter in der Kellerdecke.22 Es handelt sich hierbei insgesamt um geringfügige Änderungen.