Im Übrigen verzichtet die Beschwerdegegnerin auf die Zugangstreppe zwischen den beiden Reiheneinfamilienhäusern zum Heizungsraum im Untergeschoss. Der Heizungsraum im Untergeschoss ist neu nur noch über die Wohneinheit B1 zugänglich. Ausserdem verkleinert die Beschwerdegegnerin das Untergeschoss und verzichtet damit einhergehend auf die Oblichter in 13 Plan Umgebung vom 5. August 2024, Plan Südfassade (Ansicht auf Höhe der Parkplätze bzw. des B.________wegs) vom 5. August 2024 14 Plan Südfassade (Ansicht auf Höhe des Erdgeschosses) vom 5. August 2024, Plan Erdgeschoss vom 5. August