Zudem plant sie am nordwestlichen Ende der Befestigung (unmittelbar westlich neben der Zugangstreppe zu den Reiheneinfamilienhäusern) eine 3.5 m lange Betonstützmauer mit einem Geländer.13 Beim Reiheneinfamilienhaus A plant die Beschwerdegegnerin bei der Wohneinheit A3 an der Südfassade im Erdgeschoss neu zwei Fenster sowie im Obergeschoss eine Vergrösserung der Fenster.14 Ebenso hat die Beschwerdegegnerin die Fenster im östlichen Untergeschoss bei der Wohneinheit B3 angepasst.15 Ausserdem hat sie auch kleine Grundrissanpassungen bei den Attikageschossen vorgenommen bzw. die Fassadenpläne mit den Grundrissen der Attikageschosse in Übereinstimmung gebracht.16