Südlich des Reiheneinfamilienhauses B sieht sie anstatt acht nur noch sieben Parkplätze sowie ein Container-Standplatz vor. Dass, wie von den Beschwerdeführenden in ihrer Stellungnahme vom 28. Juni 2024, ihrer Beschwerdebeilage Nr. 4 und in ihren Schlussbemerkungen vom 16. September 2024 aufgezeigt, auf dem Situationsplan 1:200 vom 5. August 2024 sieben Parkplätze eingezeichnet, sprachlich aber viermal «2 Parkplätze», das heisst insgesamt acht Parkplätze genannt sind, ist unbeachtlich. Aus Ziff.