Die Beschwerdegegnerin verzichtet mit der Projektänderung vom 5. August 2024 auf die vier Parkplätze und den Wendeplatz südlich des Reiheneinfamilienhauses A. Neu plant sie an dieser Stelle eine bepflanzte Böschung und eine Gräserwiese. Südlich des Reiheneinfamilienhauses B sieht sie anstatt acht nur noch sieben Parkplätze sowie ein Container-Standplatz vor.