Die Gemeinde hat am 9. September 2024 eine Stellungnahme zur Projektänderung sowie Schlussbemerkungen eingereicht. Sie beantragt, die Auflagen gemäss Gesamtentscheid vom 27. Oktober 2023 hätten unverändert Gültigkeit zu behalten und mit einer Auflage betreffend den Zugang zur gemeinsamen Heizzentrale zu ergänzen. Die Beschwerdeführenden haben am 16. September 2024 Schlussbemerkungen und die Kostennote eingereicht. Von der Beschwerdegegnerin gingen keine Schlussbemerkungen ein. 4. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen