Der Zugangsbereich im Erdgeschoss zwischen den beiden Reiheneinfamilienhäusern ist neu vollständig bedeckt.9 Weiter hat die Beschwerdegegnerin die Fenster im östlichen Untergeschoss bei der Wohneinheit B3 sowie im südlichen Erd- und Obergeschoss bei der Wohneinheit A3 angepasst.10 Weiter hat die Beschwerdegegnerin auch Grundrissanpassungen bei den Attikageschossen vorgenommen.11 Mit Instruktionsverfügung vom 23. August 2024 nahm das Rechtsamt die Projektpläne vom 5. August 2024 als Projektänderung im Sinne von Art. 43 BewD entgegen. Zudem erteilte es den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme sowie zur Einreichung von allfälligen Schlussbemerkungen zum Verfahren.