Im Vergleich zur ersten Projektänderung im Beschwerdeverfahren vom 6. Mai 2024 verzichtet die Beschwerdegegnerin mit der zweiten Projektänderung im Beschwerdeverfahren vom 5. August 2024 zusätzlich auf die Zugangstreppe zwischen den beiden Reiheneinfamilienhäusern zum Heizungsraum im Untergeschoss. Der Heizungsraum im Untergeschoss ist neu nur noch über die Wohneinheit B1 zugänglich.