Zudem erwog das Rechtsamt, bei den Durchgangsfassaden der Häuser A und B müsse die ausragende Fläche des Untergeschosses voraussichtlich je bis zum Beginn des Heizungsraumes berechnet werden. Die Beschwerdegegnerin erhielt deshalb Gelegenheit, eine aktualisierte «Berechnung Untergeschoss» einzureichen. Die Beschwerdegegnerin reichte mit Stellungnahme vom 9. August 2024 einen vollständigen und unterzeichneten Plansatz (datiert 5. August 2024), ein unterzeichnetes Ausnahmegesuch Hochstammbaum (datiert 5. August 2024) und eine «Berechnung Untergeschoss» (datiert 5. August 2024) ein. Zudem listete sie die vorgenommenen Projektänderungen wie folgt auf: