Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 25. Juni 2024 erneut die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung des Bauentscheids vom 27. Oktober 2023. Eventualiter sei der Baubeschwerde betreffend Parkierung im Rahmen der von der Beschwerdegegnerin eingereichten Projektänderungspläne, datiert 6. Mai 2024, stattzugeben. Alle übrigen Punkte der Baubeschwerde seien abzuweisen. Die Beschwerdeführenden teilten mit Stellungnahme vom 28. Juni 2024 mit, sie hielten an den mit Beschwerde vom 29. November 2023 gestellten Rechtsbegehren fest. Die Beschwerdegegnerin reichte am 15. Juli 2024 (Posteingang bei der BVD) eine Stellungnahme (datiert 24. Juni 2024) ein.