Westlich der sieben Parkplätze plant die Beschwerdegegnerin eine Befestigung von ca. 8.7 m x ca. 5.2 m aus Rasengitter- und Pflastersteinen, die gemäss dem Situationsplan zum Ausnahmegesuch vom 6. Mai 2024 unter anderem als Stellfläche für die Feuerwehr dienen soll. Zudem plant sie am nordwestlichen Ende der Befestigung (unmittelbar westlich neben der Zugangstreppe zu den Reiheneinfamilienhäusern) eine 3.5 m lange Betonstützmauer mit einem Geländer.3 Beim Reiheneinfamilienhaus A plant die Beschwerdegegnerin bei der Wohneinheit A3 an der Südfassade im Erdgeschoss neu zwei Fenster sowie im Obergeschoss eine Vergrösserung der Fenster.4