Südlich des Reiheneinfamilienhauses B sieht sie nur noch sieben Parkplätze sowie ein Container-Standplatz vor. Westlich der sieben Parkplätze plant die Beschwerdegegnerin eine Befestigung von ca. 8.7 m x ca. 5.2 m aus Rasengitter- und Pflastersteinen, die gemäss dem Situationsplan zum Ausnahmegesuch vom 6. Mai 2024 unter anderem als Stellfläche für die Feuerwehr dienen soll.