Die Beschwerdegegnerin reichte am 10. Mai 2024 eine Stellungnahme, Projektänderungspläne (datiert 6. Mai 2024 und 27. März 2023) sowie ein angepasstes Ausnahmegesuch betreffend Hochstammbaum (datiert 6. Mai 2024) ein. Mit der Projektänderung verzichtet die Beschwerdegegnerin auf die vier Parkplätze und den Wendeplatz südlich des Reiheneinfamilienhauses A. Neu plant sie an dieser Stelle eine bepflanzte Böschung und eine Gräserwiese. Südlich des Reiheneinfamilienhauses B sieht sie nur noch sieben Parkplätze sowie ein Container-Standplatz vor.