3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 22. Dezember 2023 die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegnerin stellt mit Beschwerdeantwort vom 5. Januar 2024 sinngemäss den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen. Mit Instruktionsverfügung vom 22. April 2024 erteilte das Rechtsamt der Beschwerdegegnerin Gelegenheit, Projektpläne einzureichen, aus denen die Gebäudehöhe des Reiheneinfamilienhauses 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion