1. Die Baubewilligung der Einwohnergemeinde Büren an der Aare vom 27. Oktober 2023, einschliesslich der Ausnahmebewilligung zur abweichenden Parkierung und zum abweichenden Standort des zu pflanzenden Hochstammbaumes, seien aufzuheben und es sei der Bauabschlag zu verfügen. 2. Eventualiter seien die Baubewilligung der Einwohnergemeinde Büren an der Aare vom 27. Oktober 2023, einschliesslich der Ausnahmebewilligung zur abweichenden Parkierung und zum abweichenden Standort des zu pflanzenden Hochstammbaumes, aufzuheben und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.