Mit Gesamtentscheid vom 27. Oktober 2023 erteilte die Gemeinde Büren an der Aare der Beschwerdegegnerin die Baubewilligung sowie die Ausnahmebewilligungen für die abweichende Parkierung (Art. 12 der Überbauungsvorschriften der UeO Nr. 10 «Riedli») und für den abweichenden Standort des Hochstammbaumes (Art. 15 der Überbauungsvorschriften der UeO Nr. 10 «Riedli»). 2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 29. November 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellen folgende Rechtsbegehren: