Sie verzichtete damit auf die Erstellung der Carports. Neu plante sie südlich beim Reiheneinfamilienhaus A vier Parkplätze und einen Wendeplatz. Südlich des Reiheneinfamilienhauses B sah sie acht Parkplätze, die senkrecht zur Strasse B.________ ausgerichtet sind, sowie einen Container- Standplatz vor. Zwischen diesen Parkplätzen und der südwestlichen Ecke des Reiheneinfamilienhauses B ist ein Hochstammbaum vorgesehen. Die Beschwerdegegnerin stellte ein Ausnahmegesuch für die von der UeO abweichende Parkierung und den abweichenden Standort des Hochstammbaumes. Nach Publikation der beantragten Ausnahmen erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden erneut Einsprache.