Nachdem die Gemeinde diverse Mängel des Baugesuchs feststellte, reichte die Beschwerdegegnerin am 12. Mai 2022 ein überarbeitetes Baugesuch ein. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Die Gemeinde führte am 25. Oktober 2022 eine Einspracheverhandlung durch und stellte fest, dass das Baugesuch aufgrund formeller Fehler erneut publiziert werden müsse (fehlende Bauprofile, fehlende Publikation der Ausnahmegesuche zur Parkierung und der Pflanzung eines hochstämmigen Baumes an einem anderen Standort). Am 23. Mai 2023 reichte die Beschwerdegegnerin erneut ein überarbeitetes Baugesuch ein. Sie verzichtete damit auf die Erstellung der Carports.