Wohnräume mit den Terrassen und Balkonen sollen nach Westen ausgerichtet werden. Das Reiheneinfamilienhaus B (B.________ […]) ist im Osten der Parzelle geplant und die Wohnräume mit den Terrassen und Balkonen sollen gegen Süden zeigen. Die Parzelle liegt in der Zone mit Planungspflicht (ZPP) X «Riedli» sowie innerhalb des Perimeters der Überbauungsordnung (UeO) Nr. 10 «Riedli». Auf der Parzelle befindet sich das Baufeld 1, das letzte unüberbaute Baufeld innerhalb der ZPP X «Riedli» bzw. dem Perimeter der UeO Nr. 10 «Riedli». Die weiteren Baufelder 2 bis 7 sind demgegenüber bereits bebaut. Die Parzelle Nr. L.________ soll über die bestehende Strasse «B.________» erschlossen werden.