e) Mit der Projektänderung I wurde der Wellnessbereich im Untergeschoss umgestaltet und der Lichtschacht von der Süd- auf die Ostseite versetzt.18 Das Dachgeschoss blieb hinsichtlich Erschliessung, Raumhöhe und Belichtung unverändert. Die Gemeinde betrachtete die Vorschriften der Zweitwohnungsgesetzgebung weiterhin als erfüllt und bewilligte die Projektänderung I am 15. November 2021 ohne Nutzungsbeschränkung.19 Auch dieser Entscheid ist hier nicht mehr in Frage zu stellen.