Zur Bestimmung des Begriffs der Hauptnutzfläche ist auf die SIA-Norm 416 «Flächen und Volumen von Gebäuden» abzustellen. Demnach gelten als Hauptnutzflächen die Flächen, welche der Zweckbestimmung und Nutzung des Gebäudes im engeren Sinn dienen.13 In Wohnhäusern sind dies die Flächen, die dem Wohnen im engeren Sinn dienen, also Wohnräume, Küche, Badezimmer etc.. Estriche und Kellerräume gelten als Nebennutzflächen, zählen also nicht zur Hauptnutzfläche. Dies bedeutet aber nicht, dass Flächen in einem Dach- oder Untergeschoss bei der Berechnung der Hauptnutzfläche generell ausgeklammert bleiben.