c) Nach entsprechender Aufforderung durch die Gemeinde hat die Beschwerdeführerin am 1. Mai 2023 ein formelles Projektänderungsgesuch (Projektänderung II) eingereicht. Die Gemeinde hatte demzufolge über die von der Projektänderung II umfassten Änderungen im Verhältnis zum am 15. November 2021 bewilligten Projekt zu entscheiden, also insbesondere auch über den Abbruch der Decke über den Zimmern 1 und 2. Sie ist zum Schluss gekommen, dass die Bewilligung mit einer zweitwohnungsrechtlichen Nutzungsauflage zu verknüpfen ist. Ob dies zu Recht erfolgte, wird nachfolgend untersucht. 3. Änderung einer altrechtlichen Wohnung