Die Gemeinde bestätigt in ihrer Beschwerdeantwort vom 22. Dezember 2023, dass am 19. August 2022 eine Besprechung zwischen Vertretern der Bauverwaltung und der Beschwerdeführerin stattfand. Dabei sei es aber um Unstimmigkeiten zwischen dem Schnurgerüst-Abnahmeprotokoll und den bewilligten Plänen gegangen. Die restlichen Geschosse bzw. zusätzliche Abbrüche von Gebäudeteilen seien an der Besprechung nicht thematisiert worden. Solche könnten auch nicht mit einem Planaustausch geregelt werden.