a) Die Beschwerdeführerin macht geltend, sie habe anlässlich einer Besprechung mit der Gemeinde am 19. August 2022 Ausführungspläne zu den Akten gereicht, auf denen bereits ersichtlich gewesen sei, dass die Decke über den Zimmern 1 und 2 entfernt werden sollte. Die Beschwerdeführerin habe daraus auf die Entgegennahme eines Planaustauschs seitens der Gemeinde geschlossen.