3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, holte die Vorakten und die Akten zum ursprünglich bewilligten Projekt und zur Projektänderung I ein. Es führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde Grindelwald hält mit Stellungnahme vom 22. Dezember 2023 an der angefochtenen Auflage fest. Die Beschwerdeführerin replizierte mit unaufgeforderter Stellungnahme vom 16. Februar 2024. Sie hält an ihrer Beschwerde fest. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen