Nach Baubeginn führte die Gemeinde Grindelwald am 16. Dezember 2022 eine Baukontrolle durch. Sie stellte dabei u.a. fest, dass mehr Bauteile des bestehenden Gebäudes abgebrochen worden waren, als auf den bewilligten Plänen dargestellt war. Die Gemeinde Grindelwald teilte der Beschwerdeführerin mit, dass diese Abweichungen baubewilligungspflichtig seien, da aufgrund der zusätzlichen Gebäudeabbrüche die Einhaltung der Vorschriften des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG1) neu überprüft werden müssten. Die Beschwerdeführerin reichte am 1. Mai 2023 ein entsprechendes Projektänderungsgesuch betreffend «Abbruch zusätzlicher Gebäudeteile» ein (Projektänderung II).