Die Vergleichbarkeit mit dem streitigen Lagerplatz könne daher nicht beurteilt werden, insbesondere hinsichtlich der Frage, ob die fraglichen Parzellen bei den Hochwassern der letzten Jahre betroffen gewesen seien und sich die von Bauten und Anlagen im Gewässerraum ausgehende Gefahr dort bereits manifestiert habe. Das Regierungsstatthalteramt werde die Gemeinde im Rahmen seiner aufsichtsrechtlichen Kompetenzen auffordern, die bemängelten Zustände zu überprüfen und wo nötig ein baupolizeiliches Verfahren zu eröffnen bzw. den Widerruf der Baubewilligung zu prüfen.