Das Regierungsstatthalteramt erklärt in seiner Stellungnahme vom 12. Dezember 2023, den Behörden sei bekannt, dass die Bestimmungen über den Gewässerraum auch an anderen Stellen nicht eingehalten seien. Die erforderlichen Massnahmen müssten auch dort durch die zuständigen Behörden getroffen werden. Im Sinne einer Priorisierung sei aber zunächst gegen jene Missstände vorzugehen, welche in der Vergangenheit effektiv zu Problemen geführt hätten. Zudem sei zu berücksichtigen, dass für jeden Einzelfall eine Verhältnismässigkeitsprüfung vorzunehmen sei und diese je nach Sachverhalt unterschiedlich ausfallen könne.