d) Der Beschwerdeführer beansprucht eine Gleichbehandlung auch in Bezug auf weitere Anlagen entlang der Emme, namentlich mit dem Campingplatz D.________ und den Holzstapeln bei der E.________-Sägerei. Mit seiner Stellungnahme vom 6. März 2024 hat er zudem Fotografien eingereicht, die gemäss seinen Angaben u.a. ohne Bewilligung vorgenommene Aufschüttungen im Ufergehölz der Emme zeigen. Auf einer weiteren Fotografie ist eine in Gewässernähe aufgestellte Grüngutmulde der Gemeinde Schangnau sichtbar.