Der im Gewässerraum erstellte Containerstandplatz ist daher formell rechtswidrig. Es ist davon auszugehen, dass der Container-Standplatz bzw. dessen Nutzung in Fällen von Hochwasser und Überschwemmungen ähnliche Probleme verursachen kann wie der Lagerplatz des Beschwerdeführers. So erklärt die Gemeinde in ihrer Stellungnahme, dass auch der Container beim Hochwasser im Juli 2022 weggeschwemmt wurde. Der Containerstandplatz könnte daher wohl aus analogen Gründen, wie sie zum Widerruf der Bewilligung für den Lagerplatz des Beschwerdeführers führen, nicht bewilligt werden. Damit ist er wohl auch materiell rechtswidrig.