Den Behörden kann auch nicht vorgeworfen werden, dass sie gegenüber dem Beschwerdeführer zunächst einen bestimmten Standpunkt eingenommen und diesen anschliessend grundlos geändert hätten. Hochwasserereignisse bei der Emme und Überschwemmungen infolge von Geschiebeablagerungen werden durch natürliche Vorgänge verursacht. Solche Vorgänge können nicht mit einem von der Behörde vertretenen Standpunkt gleichgesetzt werden. Der Widerruf einer Baubewilligung, die bei solchen Vorgängen zu Problemen führt, stellt daher kein widersprüchliches behördliches Verhalten dar.