b) Der Beschwerdeführer macht geltend, dass sich 200 m vor seinem Lagerplatz auf der rechten Flussseite Geschiebe ansammle. Wenn dieses nicht regelmässig beseitigt werde, führe es dazu, dass die Emme bei Hochwasser links über das Ufer trete. Nach Ansicht des Beschwerdeführers könnte dieser Effekt durch gezielte Hochwasserschutzmassnahmen verhindert bzw. gemildert werden. Die Behörden hätten den Hochwasserschutz am fraglichen Ort vernachlässigt.