a) Der Beschwerdeführer führt an, die Behörden verhielten sich widersprüchlich. Der Kanton und die Gemeinde bzw. von diesen beauftragte Dritte hätten seinen Lagerplatz ebenfalls beansprucht. Zum Beleg hat der Beschwerdeführer Fotografien eingereicht, auf denen auf dem Lagerplatz Motorfahrzeuge, Bagger und ein Rollcontainer mit der Aufschrift «Gemeinde Schangnau» zu sehen sind.