4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, holte die Vorakten sowie die Akten des Baubewilligungsverfahrens Nr. 53/2006 ein und führte den Schriftenwechsel durch. Das Regierungsstatthalteramt Emmental beantragt mit Stellungnahme vom 12. Dezember 2023 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei. Die Gemeinde Schangnau hat keinen Antrag gestellt.